DER WEG ZUM SOLARPARK
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind ein wichtiger Bestandteil für eine erneuerbare Energieerzeugung. Wir zeigen Ihnen, wie ein Solarpark etsteht: von der Planung und Genehmigung über den Einkauf und die Installation der Komponenten bis hin zur Inbetriebnahme und der Stromerzeugung.
Standortsuche
Start ist entweder die Kontaktaufnahme eines interessierten Grundstücksbesitzers (Privatperson, Unternehmen oder Kommune) mit uns oder wir nehmen anhand erstellter Potenzialanalysen den Kontakt auf. Es gibt einige Grundlegende Restriktionen die es zu beachten gilt.
Potenzialflächen
Siedlungsflächen, Schutzgebiete, Wälder, Gebäude, Verkehrsflächen etc. kommen nicht in Frage. Nach weiterer Kriterienabwägungen wie der Größe der Fläche und einer groben Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bleiben Potenzialflächen übrig, die für eine PV-Freiflächenanlage und-/oder einen Batteriespeicher grundsätzlich denkbar sind – vorausgesetzt, das die Gemeinde einverstanden ist.
Standortprüfung
Anhand von Karten, Satellitenaufnahmen und Drohnenbildern untersuchen wir das Potenzial der Flächen. Geeignet sind flache Flächen mit Südausrichtung, die von umliegenden Ortschaften wenig einsehbar sind. Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Flächen im 500 m bzw. 200 m Korridor zu Autobahnen oder Schienenwegen liegen (wegen EEG-Vergütung für 1 MW bzw. Entfall eines Bebauungsplans). Parallel zu der technischen Standortprüfung nehmen wir Kontakt zu der Gemeinde auf, ob eine Projektentwicklung erwünscht ist.
Flächensicherung
Für die weitere Projektentwicklung wird mit den Eigentümerinnen:innen der Fläche für die PV-Anlage, deren Zuwegung und Kabeltrasse zum Netzanschlusspunkt ein Pachtvertrag abgeschlossen. Das können Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden sein.
Netzanfrage
Die Kabeltrasse vom Solarpark zum Netzanschlusspunkt ist ein großer Kostenfaktor, der für die Wirtschaftlichkeit des Projekts entscheidend ist. Daher wird neben der Flächensicherung beim zuständigen Netzbetreiber ein Netzanschlusspunkt/ Einspeisemöglichkeit angefragt.
Akzeptanz
Wir legen großen Wert auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Dafür stehen wir im ständigen Austausch mit den Gemeinderäten, veranstalten öffentliche Informationsabende oder Besichtigungen bestehnder PV-Freiflächenanlagen und führen zu jedem Projekt ein Bautagebuch auf unserer Website. Wir möchten die Bürger:innen aber nicht nur informieren, sondern auch die Möglichkeit bieten sich über verschiedene Finanzierungsmodelle an den Solarparks zu beteiligen.
Aufstellungsbeschluss
Wir stellen das ausgearbeitete Projekt dem jeweiligen Gemeinderat vor. Mit der Zustimmung des Gemeinderats fasst dieser einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und damit startet das Bauleitverfahren. Am Ende des Bauleitverfahrens steht der Satzungbeschluss für den Bebauungsplan.
Naturschutzfachliche Kartierung
Von März des jeweiligen Jahres beginnend untersuchen unabhängige Gutachter:innen welche Tierarten und Pflanzengesellschaften am Projektstandort vorkommen. Auch Biotope werden kartiert. Die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Kartierung fließen unter anderem in den Umweltbericht zum Bebauungsplan ein und es werden daraus Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet.
Bauleitplanverfahren
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird ein Planungsbüro beauftragt, das das Bauleitverfahren begleitet und alle erforderlichen Unterlagen erarbeitet.
Flächennutzungsplan
Meistens werden PV-Freiflächenanlagen auf bisher als Ackerland genutzen Flächen geplant. Daher muss in der Regel parallel zum Bauleitverfahren der Flächennutzungsplan angepasst werden.
Technische Detailplanung
Nun geht es in die technische Detailplanung: Ertragsprognose, Blend- und Bodengutachten, Feinjustierung des Anlagendesigns und Bestellung der Komponenten. Parallel dazu werden auch Zuwegung, Platzierung der Trafo- und/oder Übergabestation, Standorte der Wechselrichter und die Kabeltrasse geplant.
Ausschreibung
Im Projektverlauf sichern wir uns über eine Teilnahme an der EEG-Ausschreibung der Bundesnetzagentur eine Einspeisevergütung.
Abschluss Bauleitverfahren
Nach der Offenlage im Rahmen des Bauleitverfahrens werden alle Einwendungen berücksichtigt und abgewogen. Am Ende steht ein Satzungsbeschluss mit dem die Gemeinde den Bebauungsplan final beschließt. Nun kann die Genehmigung nach Bauordnung oder die Freistellung vom Genehmigungsverfahren beantragt werden. Erst mit einem der beiden Bescheide kann mit der Errichtung der PV-Freiflächenanlage begonnen werden.
Realisierung
Wurde durch die Gemeinde die Baugenehmigung erteilt, kann mit der Realiserung des Solarparks begonnen werden. Im ersten Schritt wird die Fläche nochmals exakt vermessen und die Markierungen für die Platzierung der Unterkonstruktion gesetzt.
Unterkonstruktion
Anhand eines Rammgutachtens während der Projektentwicklung wurde festgelegt wie tief die Stahlprofile der Unterkonstrukion in den Boden verankert werden müssen um die nötige Statik zu gewährleisten. Mittels einer Ramme werden die vertikalen Träger der Unterkonstruktion bis zu 2 m tief gegründet. Die horizontalen Träger werden im korrekten Winkel angebracht und definieren auch den Ausrichtungswinkel der später zu montierenden Solarmodule zur Sonne.
Modulmontage
Nun werden die Solarmodule auf die Unterkonstruktion montiert.
Wechselrichter und verkabelung
Sind alle Module montiert, können die Wechselrichter angebracht und die Kabel verlegt werden.
Trafostation/ Übergabestation
Die Trafostation wird auf der Freifläche plaziert. Wenn der Netzanschlusspunkt nicht zu weit entfernt ist, kann auch die Übergabestation oder gleich eine Kombistation aus Trafo- und Übergabestation auf dem Geände der Solaranlage platziert werden. Ansonsten wir die Übergabestation in der Nähe zum Netzanschlusspunkt platziert.
Mittelspannungstrasse
Damit der von der PV-Anlage produzierte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann, muss vom Solarpark zum Netzanschlusspunkt eine Mittelspannungstrasse verlegt werden.
Inbetriebnahme
Nun kann die Photovoltaik-Anlage inklusive Wechselrichter, Trafostation und Übergabestation in Betrieb genommen werden.
Bürgerbeteiligung
Unser Ziel ist es, dass alle Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen im Landkreis Ebersberg von der Energiewende und dem damit verbundenen Ausbau von erneuerbaren Erzeugungsanlagen profitieren. Deshalb bieten wir umfassende Beteiligungsmöglichkeiten an.
Stromproduktion
Nun produziert die PV-Anlage sauberen Ökostrom. Als Faustregel gilt: auf ca. 1 ha Fläche kann 1 MWp (=1.000 kWp) Leistung installiert werden. Der spezifische Ertrag je kWp liegt hier im Landkreis Ebersberg bei ca. 1.000 kWh pro Jahr. Demnach kann mit einer 1 MW-Anlage ca. 1.000.000 kWh Strom pro Jahr produziert werden. Diese Strommenge verbrauchen ca. 600 Haushalte pro Jahr.
Grünpflege
In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erarbeiten wir ein Pflegekonzept und etwaige Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur. Eine Schafsbeweidung hat für den Schäfer, die Tiere und uns eine Reihe an Vorteilen und erhöht nachweislich die Biodiversität des zuvor intensiv genutzten Ackerlands. Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur pflanzen wir Hecken oder säen Kräuter und Blühstreifen mit einheimischen Saatgutmischungen.