DER WEG ZUM WINDPARK
Windenergieanlagen sind ein wichtiger Bestandteil für eine erneuerbare Energieerzeugung. Wir zeigen Ihnen, wie ein Windpark etsteht: von der Planung und Genehmigung über den Einkauf und den Bau der Anlagen bis hin zur Inbetriebnahme und der Stromerzeugung.
Standortsuche
Start ist entweder die Kontaktaufnahme eines interessierten Grundstücksbesitzers (Privatperson, Unternehmen oder Kommune) mit uns oder wir nehmen anhand erstellter Potenzialanalysen den Kontakt auf. Es gibt einige Grundlegende Restriktionen die es zu beachten gilt.
Potenzialflächen
Siedlungsgebiete und Schutzgebiete wie z.B. Flora-Fauna-Habitate, Naturschutzgebiete und Bereiche für den Schutz der Natur kommen garnicht oder nur bedingt in Frage. Hinzu kommen noch Pufferzonen um die Ausschlussgebiete. So bleiben nur noch wenige Bereiche (Gelb und Grün) übrig, in denen die Errichtung von Windparks überhaupt in Frage kämen.
Flächensicherung
Nach einer ersten Vor-Ort-Begutachtung der in Frage kommenden Fläche, beginnt die eigentliche Projektentwicklung. Der erste Schritt dabei ist, die rechtliche Grundlage zu schaffen. Daher schließen wir mit der Grundstückseigentümer:in (Gemeinde, Kommune oder Privatperson) einen sog. Standortsicherungsvertrag, der uns das Recht zur weiteren Entwicklung des Projekts einräumt.
Planungsrecht
Nach der Grundstückssicherung muss die planungsrechtliche Basis geprüft bzw. geschaffen werden. Für die Windenergie gibt es sog. Vorrangflächen, also Flächen, die in der Regional- oder kommunalen Bauleitplanung für Windparks vorgesehen sind. Auf Wunsch unterstützen wir die Gemeinden bei der Bauleitplanung zur Aufstellung oder Fortschreibung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und schließen dazu städebauliche Verträge ab.
Parklayout
Im nächsten Schritt wird ein Layout des Windparks entworfen. Bei der Gestaltung des Layouts müssen die Windenergieanlagen so angeordent werden, dass die Belastungen für Mensch und Natur möglichst gering bleiben und der Stromertrag möglichst hoch. Dabei werden auch örtliche Gegebenheiten wie vorhandene Wege oder Windwurfflächen berücksichtigt.
Schatten
Nun können unabhängige Gutachterbüros beauftrag werden, die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Auswirkungen des geplanten Windparks analysieren. Die Gutachter:innen berechnen z.B. ob der von dem Windpark ausgehende Schattenwurf in angrenzenden Wohbebauungen wahrnehmbar sein wird. Nur wenn die Belastungen unterhalb der strengen, gesetzlichen Richtwerte liegen, ist ein Windpark genehmigungsfähig.
Schall
Windparks werden nur genehmigt, wenn sie die zulässigen Schallgrenzwerte unterschreiten. Dazu werden an sog. Immissionpunkten die Schallimmission berechnet. In der Berechnung wird von einer Worst-Case-Betrachtung ausgegangen, d.h. es werden keine sonstigen Geräuche wie Autolärm berücksichtigt, die in der Realität den Schall der Windanlagen überdecken würden. Diese Betrachtungsweise gewährleistet, dass die Grenzwerte auch im ungünstigsten Fall eingehalten werden.
Naturschutzfachliche Kartierung
Mindestens eine vollständige Vegetationsperiode wird von versierten Gutachter:innen geprüft, ob an dem geplanten Standort geschützte Tier- oder Pflanzenarten vorkommen, insbesondere bestimmte Vogel- und Fledermausarten. Die Gutachter:innen verbringen viel Zeit unter Freiem Himmel, um nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde Nistplätze, Jagdreviere und Flugrouten detailliert zu erfassen und zu kartieren.
Windmessung
Damit wir abschätzen können, ob der geplante Windpark wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann, müssen wir die Windverhältnisse frühzeitig und so genau wie möglich kennen. Dazu greifen wir auf bestehende Winddaten aus der Umgebung zurück oder der Wind wird von einem Team aus Meteorolog:innen, Ingeneuer:innen und Umwelttechniker:innen mit Hilfe von Messmasten oder Lidar-Geräten gemessen und bewertet. Diese Messdaten werden auch von externen Gutachter:innen für ein Ertragsgutachten verwendet, das z.B. auch von den finanzierenden Banken gefordert wird.
Akzeptanz
Die Energiewende gelingt nur gemeinsam mit den Bürger:innen und Anwohner:innen. Daher informieren wir regelmäßig auf Messen, Veranstaltungen oder Info-Abenden über unsere Projekte. Zudem führen wir auf unserer Website ein Bautagebuch in dem wir laufend über die Projektfortschritte berichten. Auch die Gemeinderäte werden turnusmäßig mit Tätigkeitsberichten auf dem aktuellen Stand gehalten.
Netzanschluss
Damit wir mit dem aus den Windenergieanlagen produzierten Strom Haushalten, Kommunen und Gewerbebetriebe mit sauberen Ökostrom versorgen können, muss der Windpark ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Entweder bekommen wir mit einer entsprechenden Anfrage an den Netzbetreiber einen Netzanschlusspunkt mit ausreichend Kapazitäten zugewiesen oder es wird bei Bedarf der Bau eines neuen Umspannwerks geplant.
Anlagenkauf
Als herstellerunabhängiger Entwickler wählen wir die für den Standort optimale Anlage aus. In unserem Landkreis Ebersbergs ist ein wichtiges Kriterium, dass die Windenergieanlagen auch bei mäßigen bis schwachen Windgeschwindigkeiten einen guten Ertrag liefern können. Darüber hinaus spielt für uns eine wichtige Rolle, dass Service-Teams des Herstellers in unserer Nähe tätig sind uns somit eine schnelle Fehleranalyse und -behebung gewährleistet ist.
Genehmigungsverfahren
Sobald die beauftragen Gutachter:innen geprüft haben, ob ein Windprojekt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsfähig ist, beginnt das eigentliche Verfahren. Dafür reichen wir alle relevanten Unterlagen wie Lagepläne, Dokumente von Anlagenherstellern und unabhängigen Gutachtern, Umweltverträglichkeitsstudien und Verträglichkeitsprüfungen bei der zuständige Genehmigungsbehörde ein. Sobald die Behörde die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bescheinigt hat, beginnt die siebenmonatige Frist. In dieser Zeit wird die Öffentlichkeit angehört und beteiligt. Erteilit die Behörde die Genehmigung, steht dem Bau des Windparks nichts mehr im Wege.
Finanzierung
Die Errichtung von Windparks sind mit hohen Investitionen verbunden und aufgrund des langen Betriebszeitraums von bis zu 30 Jahren ist es besonders wichtig, dass die Projekte solide finanziert werden und gleichzeitig eine möglichst lukrative Struktur bieten. Für die Finanzierung arbeiten wir eng mit regionalen und nationalen Banken zusammen und verhandeln günstige Konditionen, die eine gute wirtschaftliche Grundlage des Windparks bilden. Dafür erstellen unsere erfahrenen Kaufleute und Berater beispielsweise fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Liquiditätsplanungen.
Vergütung
Neben der Windverhältnissen an dem geplanten Standort sind für die Finanzierung des Projekts die zu erwartende Vergütung für den produzierten Strom der entscheidende Faktor für eine wirtschafltiche Basis des Windparks. Daher beteiligen wir uns an staatlichen Tarifausschreibungen, durch die wir nach erhaltenem Zuschlag eine feste Mindestvergütung für den Windpark erlangen. Gute Marktkenntnisse und -analysen sind essentiell, damit der gebotene Preis einen Zuschlag erhält und gleichzeitig einen dauerhaft wettbewerbsfähigen Betrieb des Windparks ermöglicht.
Errichtung
Nun kann mit der Erreichtung des Windparks begonnen werden. Bevor die Fachleute mit Fundamente gießen, Kabeltrassen anlegen und der Montage der Windenergieanlagen beginnen können, müssen sie die Wege zur Baustelle und die Kranstellflächen vorbereiten. Dabei kommt es zu den unterschiedlichsten Herausforderungen, wie enge Straßen, unebenes Gelände, Stromleitungen oder Bahnlienien. Um diese Herausforderungen zu meistern ist Kreativität und Improvisation gefragt. Ab Baubeginn verstreichen gut zwölf Monate bis zur Inbetriebnahme. Als Projektleiter sind wir während der gesamten Bauphase als Ansprechpartner vor Ort und sorgen dafür, dass Zeitpläne, Qualitätsstandards und Kostenvorgaben eingehalten werden. Zudem koordinieren wir die Anlieferung der Anlagen und übernehmen die Kommunikation mit den beteiligten Behörden, Grundstückseigentümern und Landwirten.
Ausgleichsmaßnahmen
Für den Bau eines Windparks sind Eingriffe in die Natur unumgänglich, daher erarbeiten wir mit der zuständigen Naturschutzbehörde ein Konzept für die Ausgleichsmaßnahmen. Falls wir Bäume roden müssen, pflanzen wir an gleicher oder anderer Stelle Ersatz oder unterstützen den ökologischen Waldumbau, um den Wald resistenter gegen den Klimawandel zu machen.
Beteiligung
Unsere Vision ist es, dass alle Bürger:innen, Kommunen und Unternehmen von der Energiewende und dem damit verbundenen Ausbau von Windparks profitieren. Daher erarbeiten wir frühzeitig Beteiligungsmöglichkeiten, damit die Anwohner:innen und natürlich auch die Grundstückseigentümer:innen über eine finanzielle Beteiligung an den Chancen eines Windparks partizipieren können. Zudem bieten wir den betroffenen Kommunen eine Ausgleichzahlung gem. § 6 EEG an. So schaffen wir Akzeptanz und die Wertschöpfung der Energiewende bleibt zum großen Teil hier vor Ort im Landkreis Ebersberg.