Mit unserer Bürgerenergie 2.0 fügen Sie Ihrer Stromversorgung ein eigenes Stück unserer Photovoltaik-Anlage in Oberlaufing/ Ebersberg hinzu. Damit werden Sie zu einem aktiven Teil der regionalen Energiewende, können sich langfristig stabile Strompreise sichern und haben die Chance Ihren Kostenblock Strom in eine Ertragsquelle umzuwandeln.
ZEICHNUNGSSTART
Ab sofort ist die Zeichnung für eine Beteiligung an unserer PV-Anlage bei Oberlaufing/ Ebersberg möglich.
Wir haben eine PV-Anlage gebaut. Sind Sie auch mit dabei?
Leistung
1.000 kWp
Erzeugung
ca. 1.1 Mio. kWh/ a
Erlös
min. 7 ct/ kWh
Ihr Titel
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Standort und Eckdaten zu "PV-Oberlaufing"
Leistung
1,5 MWp
Fläche
1,5 ha
Haushalte
Versorgung von ca. 430 Haushalten
CO2
Einsparung: 630 t jährlich
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Die Projektentwicklung "PV-Oberlaufing" auf dem Zeitstrahl
Nach eingehender Flächenprüfung und einer ersten Wirtschaftlichkeits-betrachtung, können wir mit den Eigentümern des Grundstücks an der Bahnlinie zwischen Ebersberg und Steinhöring einen Standortvertrag abschließen, der uns ein Nutzungsrecht der Fläche zur weiteren Entwicklung der PV-Freiflächenanlage einräumt. Damit ist der erste wichtige Schritt für ein neues Bürgerkraftwerk in Oberlaufing getan.
Für die Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage in Oberlaufing ist im Vorfeld eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Ebersberg erforderlich. Am 19.11.2019 beschließt der Stadtrat mit 23 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme in einer öffentlichen Sitzung sich mit unserem Antrag zu befassen (sogenannter „Aufstellungsbeschluss“). Als nächster Schritt wird der Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanentwurf vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dem technischen Ausschuss vorgelegt.
Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung über 135 kW müssen i.d.R. an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden. Da wir für das Bürgerkraftwerk Oberlaufing eine Leistung von 1.500 kW errichten, muss eine Mittelspannungstrasse zum vom Netzbetreiber zugewiesenen Netzanschlusspunkt geplant werden. In diesem Planungsschritt wird auch die Zuwegung für den Bau und Betrieb der Anlage festgelegt. Die Zuwegung erfolgt über einen öffentlichen Feldweg an der Bahnlinie.
Der vom Netzbetreiber zugewiesene Netzanschlusspunkt ist der Ausgangspunkt für die Planung und den Verlauf der Stromtrasse von bzw. zu der geplanten Anlage. Im weiteren Verlauf des Bauleitverfahrens wird geprüft, ob der geplante Kabelweg machbar ist und etwaige andere Leitungen (Wasser, Telekommunikation etc.) dort verlaufen. Durch den Abschluss der Nutzungsverträge mit den Flächeneigentümern steht der Kabelweg fest.
Die Freiflächen-PV-Anlage in Oberlaufing wird mit folgender technischer Auslegung geplant
- Modulanzahl 2.781 Stk.
- Module Ulica Solar Mono 550 Wp
- Ausrichtung nach Süden
- 15 - 20 ° Modulneigung
- Max. Modulleistung auf der Fläche: ca. 1.5 MWp
- Lichter Reihenabstand 3 m
- Höhe der Modultische 3 m
- Unterkonstruktion SL-Rack oder Schletter
- Wechselrichter Sungrow SG 250HX
- Anlagenüberwachung und Einspeisemanagement
- Maschendrahtzaun mit Übersteigschutz und Flügeltor
Für das Bauleitverfahren und die Bauarbeiten sind einige Gutachten erforderlich:
Faunistische Untersuchung
Durch diese Untersuchung wird ein Überblick über die Bedeutung des Planungsraums für wertgebende Tierarten gegeben. Entsprechend der bekannten Nutzungen lag der Schwerpunkt auf der Tiergruppe Vögel, besonders von Offenlandarten, die ein Kalenderjahr beobachtet und dokumentiert wurden. Das Ergebnis: die Fläche weist eine geringe bis untergeordnete Bedeutung für besonders zu schützende Arten auf. Insofern gibt es für das Planungsgebiet hinsichtlich der Fauna keine Bedenken.
Blendgutachten
Mit der Analyse der potentiellen Blendwirkung der geplanten Anlage wird bestätigt, dass keine relevanten Reflexionen der Sonneneinstrahlung in Richtung Bahn, B 304 und Oberlaufing zu erwarten sind.
Kampfmittelfreiheit
Um die Sicherheit unserer Kolleg:innen bei der Montage der Ramm-Fundamente vor Ort sicher zu stellen, wird der Boden auf alte Reste von Kampfmitteln, also Explosionskörpern etc. untersucht. Die Untersuchung in Oberlaufing hat ergeben, dass an dem Standort keine Kampfmittel zu erwarten sind.
Baugrundgutachten
Zur Beurteilung der Bodenbeschaffenheit und daraus folgend zur Festlegung der möglichen Unterkonstruktion mit passenden Statischen Eigenschaften für Wind- und Schneelasten wurden im Vorfeld Ramm- und Zugversuche durchgeführt. Dank guter statischer Bodenverhältnisse kann für die Fundamente eine Standardausführung gewählt werden.
Die Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden berücksichtigt. Das Landratsamt Ebersberg genehmigt die 12. Flächennutzungsplan-änderung dieses Bereichs. Damit ist das Bauleitverfahren abgeschlossen und dem Bau des Bürgerkraftwerks Oberlaufing steht aus Genehmigungssicht nichts mehr im Wege.
Nach der Erteilung der finalen Baugenehmigung werden die kompletten Anlagenkomponenten bestellt. Aufgrund sehr langer Lieferzeiten für einige Anlagenkomponenten dauert es bis April 2023, bis mit dem Bau begonnen werden kann. Die Lieferung der Trafostation erfolgt sogar erst im Herbst 2023.
Für den Netzanschluss ist eine Spülbohrung unter dem Bahndamm erforderlich. Die Genehmigung hierfür wird spät erteilt. Obwohl das ausführende Unternehmen unmittelbar über die Genehmigung informiert wird, kann die Spülbohrung nicht mehr vor dem Wintereinbruch 2023 durchgeführt werden. Das Unternehmen hat noch zu viele andere offene Aufträge. Der Abschluss der Netzanschlussarbeiten ist für das Frühjahr 2024 geplant. Sobald der Netzanschluss fertig gestellt ist, kann auch die Zertifizierung der PV-Anlage abgeschlossen werden. Anschließend wird der Netzbetreiber gebeten, den Netzanschluss zeitnah in Betrieb zu nehmen.
Am 19.06.2024 wurde nach abgeschlossener Zertifizierung die Anlage offiziell vom Netzbetreiber in Betrieb genommen.
Am 09.07.2024 um 9:00 Uhr ist der Zeichnungsstart für eine Beteiligung an unserer PV-Anlage in Oberlaufing.
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Impressionen vom Bau der Anlage "PV-Oberlaufing"
Impressionen der Bauarbeiten
Bürgerenergie 2.0: Ihr Gesamtpaket für eine dauerhafte und nachhaltige Absicherung gegen hohe Strompreise
Mit einer Teilnahme an unserer Bürgerenergie 2.0 werden Sie vom reinen Stromkonsument gleichzeitig zu einem Stromproduzenten. Als Prosument beziehen und verkaufen Sie Ihren Strom zum jeweils aktuellen Marktpreis. Die Marktpreissystematik auf beiden Seiten sorgt für eine günstige Stromversorgung und langfristig stabile Stromkosten.
Jahrespauschale
(Gem. Ziffer 2.3 Bürgerenergievertrag)
Für unsere Bürgerbeteiligung fällt keine Einmalzahlung zu Beginn an. Stattdessen bezahlen Sie für Vertragsabwicklung und Beteiligung eine jährliche Pauschale und bleiben so Jahr für Jahr flexibel: die Mindestlaufzeit beträgt nur ein Jahr. Die Höhe der Jahrespauschale richtet sich nach der Größe des "eigenen Stücks" PV-Anlage, dass Sie für sich wählen.
1 kWp: 245 € pro Jahr
2 kWp: 345 € pro Jahr
3 kWp: 445 € pro Jahr
4 kWp: 545 € pro Jahr
5 kWp: 645 € pro Jahr
6 kWp: 745 € pro Jahr
Sonnenstrom-Verkauf
(Gem. Ziffer 2.4 Bürgerenergievertrag)
Durch die Teilnahme an der Bürgerenergie 2.0 haben Sie Anspruch auf den aus Ihrem Anlagenteil produzierte Energiemenge. Diesen Sonnenstrom kaufen wir Ihnen zum jeweils aktuellen Marktpreis ab, der dank der EEG-Vergütung derzeit bei 7 ct./ kWh liegt.
Je kWp installierter Leistung können Sie mit einer jährlichen Stromproduktion von ca. 1.100 kWh rechnen.
Haushaltsstrom-Einkauf
(Gem. Ziffer 2.4 Bürgerenergievertrag)
Im Rahmen der Bürgerenergie 2.0 übernehmen wir auch Ihre Stromversorgung für Ihren Haushalt. Die Gesamtmenge Ihres jährlichen Strombedarfs berechnen wir Ihnen ebenfalls zum jeweils aktuellen Marktpreis, der zuletzt bei ca. 7 ct./ kWh lag. Aufgrund der Marktpreissystematik auf beiden Seiten, Ihrem Sonnenstrom-Verkauf und Ihren Haushaltsstrom-Einkauf, gleichen sich diese Positionen optimalerweise aus.
Netzentgelte, Steuern und Abgaben
(Gem. Ziffer 2.4 Bürgerenergievertrag)
Der Preis, den Sie je verbrauchter kWh in Ihrem Haushalt bezahlen, besteht aus dem Marktpreis und den weiteren gesetzlichen Preisbestandteilen wie Netzentgelte, Steuern und weiteren Abgaben. Als Energieversorger sind wir verpflichtet diese Preiskomponenten an Sie zu berechnen und an den Staat und Netzbetreiber abzuführen.
Da wir Ihren Haushaltsstrom auch durch das öffentliche Stromnetz an Sie liefern, fallen für Ihren jährlichen Stromverbrauch auch die Netzentgelte, Steuern und weitere Abgaben an.
Jahresendabrechnung und monatliche Abschlagszahlung
(Gem. Ziffer 2.6 Bürgerenergievertrag)
Mit der gewünschten Beteiligungshöhe und Ihrem voraussichtlichen Jahresstromverbrauch können wir Ihre jährlichen Gesamtkosten prognostizieren und auch die zu leistenden monatlichen Abschlagszahlungen festlegen.
Am Ende des Jahres teilen Sie uns wie gewohnt Ihren Zählerstand mit und wir gleichen die tatsächlichen Kosten mit Ihren Abschlagszahlungen ab. Zu viel gezahlte Beträge werden wir an Sie zurückzahlen und zu wenig gezahlte Beträge werden Ihnen nachberechnet.
Die Gesamtrechnung sieht vereinfacht wie folgt aus:
Jahrespauschale für Beteiligung
- Sonnenstrom-Verkauf
+ Haushaltsstrom-Einkauf
+ Netzentgelte, Abgaben, Steuern etc.
__________________________
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten auf 12 Monate verteilt ergeben die monatlichen Abschlagszahlungen.
Nur solange der Vorrat reicht
PV-Oberlaufing ist zwar groß, aber trotzdem endlich.
Angesichts der großen Nachfrage haben wir die Beteiligung auf maximal 6 kWp je Bürgerenergievertrag begrenzt, um möglichst Vielen die Teilnahme zu ermöglichen.
Die eingehenden Verträge arbeiten wir chronologisch ab bis das Kontingent augeschöpft ist. Sollte es mit einer Beteiligung an der Anlage PV-Oberlaufing nicht klappen, ist vielleicht bei einem anderen Projekt zu einem späteren Zeitpunkt eine Beteiligung für Sie möglich.
Beispiel: Familie Nielsen schützt sich vor hohen strompreisen
- 2 Erwachsene
- 2 Kinder
- 4.000 kWh pro Jahr
- 4 kWp
Jahrespauschale
(Gem. Ziffer 2.3 Bürgerenergievertrag)
In unserem Beispiel entscheidet sich Familie Nielsen für eine Beteiligung in Höhe von 4 kWp. Das entspricht in etwa auch dem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh. Für die Beteiligung fallen folgende Kosten an:
4 kWp: 545 € pro Jahr
Sonnenstrom-Verkauf
(Gem. Ziffer 2.4 Bürgerenergievertrag)
Mit dem eigenen Stück Photovoltaik-Anlage kann Familie Nielsen schätzungsweise 4.400 kWh jährlich erzeugen. Diesen Strom kaufen wir Familie Nielsen zum aktuellen Marktpreis ab, der dank der EEG-Vergütung derzeit bei 7 ct./ kWh (ohne MwSt) liegt:
367 € pro Jahr (inkl. MwSt)
Haushaltsstrom-Einkauf
(Gem. Ziffer 2.4 Bürgerenergievertrag)
Familie Nielsen schätzt ihren Jahresverbrauch auf 4.000 kWh. Den Haushaltsstrom liefern wir ebenfalls zum jeweils aktuellen Marktpreis, der zuletzt bei ca. 7 ct./ kWh (ohne MwSt) lag:
333 € pro Jahr (inkl. MwSt, zzgl. Abgaben)
Netzentgelte, Steuern und Abgaben
(Gem. Ziffer 2.4 Bürgerenergievertrag)
Für den jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh, der von uns durch das öffentliche Stromnetz geliefert wird, fallen folgende Netzentgelte, Steuern und Abgaben an:
798 € pro Jahr (inkl. MwSt)
Gesamtrechnung
(Gem. Ziffer 2.6 Bürgerenergievertrag)
Für Familie Nielsen sieht die Gesamtrechnung wie folgt aus:
545 € pro Jahr (Jahrespauschale)
- 367 € pro Jahr (Sonnenstrom-Verkauf)
+ 333 € pro Jahr (Haushaltsstrom-Einkauf)
+ 798 € pro Jahr (Netzentgelte, Steuern etc.)
_________________________________
= 1.309 €/ pro Jahr (Gesamtkosten)
Die Gesamtkosten auf 12 Monate verteilt ergeben einen monatliche Abschlagszahlung in Höhe von:
ca. 110 € pro Monat
Sollten die Marktwerte wieder stark steigen, kann sich Familie Nielsen entspannt zurücklehnen, denn durch die Marktpreissystematik auf beiden Seiten, also für den Stromverbrauch und für die Sonnenerlöse, gleichen sich die Gesamtkosten immer aus. Bei einem Marktpreis von z.B. 16 ct/ kWh würden die Gesamtkosten von Familie Nielsen sehr moderat auf ca. 1.372 € pro Jahr steigen. Normalerweise hätte ein derartiger Anstieg der Marktpreise eine Erhöhung der Gesamtkosten von ca. 429 € zur Folge gehabt.
Mit unserem Bürgerenergie-Rechner können Sie dieses Beispiel nachvollziehen, Ihre individuellen Annahmen zum Wert von Sonnenstrom und Haushaltsstrom treffen und Ihren eigenen Schutz vor hohen Stromversorgungskosten berechnen.
Ihre Individuellen Kosten berechnen
- ZDer Bürgerenergievertrag ist i.d.R. günstiger als Ihr bisheriger Stromvertrag
- ZDauerhaft stabile Stromkosten - auch bei steigenden Strompreisen
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* Hinweise zum Beispielrechner
Für den Rechner wurden die gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Steuern, Herkunfts- und Regionalnachweiskosten und Entgelte des Netz- und Messstellenbetreibers für einen typischen Standardlastprofilzähler (Eintarif, Niederspannung) im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH nach bestem Wissen aus den zum 15.01.2024 gültigen Preisblättern, Gesetzen und Verordnungen entnommen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben Dritter übernimmt der Energieversorger keine Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten im Einzelfall insbesondere von der Beschaffenheit der individuellen Abnahmestelle, des Zählers und dem zuständigen Netz- und Messstellenbetreiber abhängig sind. Die Angaben und Ergebnisse des Rechners dienen lediglich zur ersten Orientierung und Transparenz der vom Stromkunden mittelbar über den Energieversorger an Bund, Netz- und Messstellenbetreiber abzuführenden Kosten.
Sie haben Fragen? Wir geben Antwort.
Wir, Marcel Menzel und Manuel Herzog, sind die Bürgerenergieexperten beim EBERwerk. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen:
08092 – 330 90 -68
servus@eberwerk.de
100% aus EBE. 100 % für EBE.
Eine Teilnahme an der Bürgerenergie 2.0 ist nur für Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen des Landkreises Ebersberg und angrenzenden Gemeinden möglich.
Was bewirkt die Bürgerenergie 2.0?
Immer Flexibel – egal was oder wer kommt
Mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende bleiben Sie mit unserer Bürgerenergie immer flexibel. Sollte sich also Ihr Stromverbrauch ändern, sei es durch die Anschaffung einer Wärmepumpe, eines E-Autos, die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach oder durch ein neues Familienmitglied, können Sie Ihre Beteiligung dahingehend anpassen. Eine Reduzierung stellt überhaupt kein Problem dar, aber die Erweiterung ist von der Verfügbarkeit entsprechender Leistungsanteile abhängig. Sprechen Sie uns einfach an und wir finden eine Lösung.
PV-Oberlaufing ist eines von vielen Bürgerenergie-Projekten
Wir haben eine Reihe weiterer Projekte in Planung für die wir im Rahmen der Bürgerenergie 2.0 eine Beteiligung anbieten möchten. So wird sukzessive ein Anlagen-Pool entstehen an dem Sie beteiligt sind. Da größere Anlagen meist eine noch bessere Wirtschaftlichkeit haben, profitieren alle Teilnehmer der Bürgerenergie 2.0 immer von der Gesamtwirtschaftlichkeit aller Anlagen.
Die Stadien der jeweiligen Projekte mit einem Bautagebuch finden Sie auf der Planungsseite.
Bürgerkraftwerk Pliening
Status: In Planung
Leistung: 5-10 MWp
Bürgerkraftwerk Poing
Status: In Planung
Leistung: 1 MWp
Bürgerkraftwerk Nettelkofen
Status: In Planung
Leistung: 4 MWp
Bürgerwindpark Ebersberger Forst
Status: In Planung
Leistung: 36 MWp
Informationsveranstaltung auf Abruf
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