Bürgerkraftwerk Nettelkofen
In Nettelkofen bei Grafing planen wir eine PV-Freiflächenanlage. Hier können Sie sich über den Planungsfortschritt informieren und auch für eine Teilnahme an der Bürgerenergie vormerken lassen. Mit Ihrer Vormerkung werden wir Sie zum Stand des Projekts auf dem Laufenden halten. Sobald eine Fertigstellung absehbar ist und wir auch die genaue Beteiligungsmöglichkeit aufsetzen können, erhalten Sie von uns alle nötigen Informationen zum weiteren Ablauf der Beteiligung.
Untenstehend können Sie nachvollziehen, was bisher im Projekt geschehen ist:
Nach eingehender Flächenprüfung und einer ersten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, können wir mit den Eigentümern des Grundstücks an der Bahnlinie bei Grafing Bahnhof/Nettelkofen einen Standortvertrag abschließen, der uns ein Nutzungsrecht der Fläche zur weiteren Entwicklung der PV-Freiflächenanlage einräumt. Damit ist der erste wichtige Schritt für ein neues Bürgerkraftwerk getan.
Für die Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage in Nettelkofen ist im Vorfeld eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Grafing erforderlich. Der Stadtrat beschließt, sich mit unserem Antrag zu befassen (sogenannter „Aufstellungsbeschluss“). Als nächster Schritt wird der Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanentwurf vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt.
Durch die faunistische Untersuchung wird ein Überblick über die Bedeutung des Planungsraums für wertgebende Tierarten gegeben. Entsprechend der bekannten Nutzungen lag der Schwerpunkt auf der Tiergruppe Vögel, besonders von Offenlandarten, die in mehreren Begehungen beobachtet und dokumentiert wurden. Das Ergebnis: die Fläche weist eine geringe bis untergeordnete Bedeutung für besonders zu schützende Arten auf. Es sind keine Brutplätze von geschützten Bodenbrütern vorhanden. Insofern gibt es für das Planungsgebiet hinsichtlich der Fauna keine Bedenken.
Da aus naturschutzfachlicher Sicht nichts gegen unser Vorhaben spricht, sichern wir uns schon mal die Wegerechte, um während der späteren Bauphase die Bauteile und -maschinen anliefern zu können.
Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023 wird "unsere" Fläche entlang der Bahnlinie privilegiert. Das bedeutet, dass nach neuer Gesetzeslage keine Flächennutzungsplanänderung und kein Bebauungsplan mehr für unser Vorhaben erforderlich sind. Stattdessen müssen wir einen Bauantrag stellen. Die Flächennutzungsplanänderung wird daher abgebrochen und wir beginnen mit der Vorbereitung des Bauantrages.
Anders als im Flächennutzungsplanverfahren müssen wir im Bauantrag von Anfang das Bauvorhaben sehr genau beschreiben. Daher wird zunächst die Baufläche genau vermessen, um dann einen Detailplan der Modulreihen erstellen zu können. Auch die Unterkonstruktion muss genau beschrieben werden. Um uns hier festlegen zu können, werden wir die Fläche auf Kampfmittel sondieren lassen, damit wir anschließend Ramm- und Zugversuche durchführen können. Da Grafing Bahnhof im Zweiten Weltkrieg ein Angriffsziel der alliierten Luftwaffe war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Erdreich noch gefährliche Kampfmittel vorhanden sind. Diese Untersuchung wird voraussichtlich durch ein Fahrzeug mit Magnetikmessung durchgeführt nachdem die aktuelle Ackerfrucht im Sommer 2024 geerntet wurde. Sobald die Fläche kampfmittelfrei ist, wird durch Zug- und Rammversuche ermittelt, welche Unterkonstruktion bei der gegebenen Bodenbeschaffenheit geeignet ist. Dann können wir auch dieses Ergebnis in die Detailplanung für den Bauantrag einfließen lassen.
Durch glückliche Umstände kann die bisher vorgesehene Fläche von ca. 1,6 ha auf ca. 3 ha vergrößert werden. Aufgrund des günstigen Flächenzuschnitts erscheint eine installierte Leistung von 3-4 MWp realistisch. Die Unterlagen für den Bauantrag werden nun entsprechend neu erstellt bzw. angepasst.
Da die Lieferzeit für sogenannte Übergabestationen (Anschlusspunkt der PV-Anlage ans Netz der allgemeinen Versorgung, ohne den eine Stromeinspeisung nicht möglich ist) derzeit rund 12 Monate beträgt, erwägen wir eine zeitnahe Bestellung. Da die Übergabestation i.d.R. auch in anderen Projekten zum Einsatz kommen könnte, ist das Risiko überschaubar, selbst falls keine Baugenehmigung für PV-Nettelkofen erteilt wird.
Eine zeitnahe Bestellung der Übergabestation hätte auch den Vorteil, dass der Hersteller anschließend Kennwerte übermittelt, ohne die der Netzbetreiber den Netzanschlussvertrag nicht erstellen kann. Sobald der Netzanschlussvertrag unterzeichnet ist, kann der Netzbetreiber voraussichtlich für den Netzanschluss erforderliche bauliche Maßnahmen im Netz der allgemeinen Versorgung planen und durchführen. Da auch hier mit großen Vorlaufzeiten zu rechnen ist, sollte dies so bald wie möglich erfolgen.
Impressionen des Projekts
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