Bürgerwindpark ebersberger forst.
Unsere Vision für den Ebersberger Forst ist ein Bürgerwindpark. Interessierte Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen des Landkreises
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- erwerben „ein Stück“ vom Windpark
- werden zu Stromerzeuger:innen/ Selbstversorger:innen
- profitieren direkt von der Wertschöpfung
Über das Projekt
Für das Gelingen der Energiewende ist ein breites Spektrum an erneuerbaren Energiequellen erforderlich, die sich gegenseitig ergänzen. Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen im Privat- und Gewerbebereich, aber auch als Freiflächenanlagen geht seit einigen Jahren stetig voran. Die auf maximal 5 Stück begrenzten Windenergieanlagen im Ebersberger Forst stellen eine perfekte Ergänzung zu den anderen erneuerbaren Energieanlagen wie Photovoltaik- und Biomasseanlagen dar. Insofern ist der geplante Windpark im Ebersberger Forst ein wichtiger Meilenstein für die Energiewende, das Erreichen der Klimaschutzziele 2030 und die schrittweise Energieautarkie für unseren Landkreis Ebersberg.
Interessierte können sich über den bisherigen Verlauf des Projekts auf der Website der Energieagentur informieren.
Aktueller Stand
Die geschlossene Partnerschaft zwischen ALP.X Group (vormals SURPLUS Equity Partners), Qualitas Energy und dem Eberwerk zur gemeinschaftlichen Entwicklung des Projekts verbindet eine starke Vertretung lokaler Interessen, Kompetenz in der Projektentwicklung und Vorfinanzierung - eine hervorragende Grundlage für einen erfolgreichen Bürgerwindpark im Ebersberger Forst.
Durch die Durchführung sog. faunistischer Kartierungsarbeiten soll der mit der Errichtung des Bürgerwindparks verbundenen Eingriff in Natur und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. In diesem Prüfverfahren, das immer im Frühjahr beginnen muss, wird von einem Team versierter Biolog:innen und Umweltplaner:innen für die Dauer von mindestens einem Jahr die Tierwelt in dem für den Bürgerwindpark vorgesehenen Gebiet genaustens beobachtet und detailliert dokumentiert. Basierend auf diesen Erhebungen werden Gutachten erstellt, welche die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Natur- und Artenschutz einschätzen und gegebenenfalls nötige Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet.
Auf dieser Grundlage wird dann der Genehmigungsantrag eingereicht und von den Behörden geprüft.
Das oberste Ziel der Projektpartner ist es, die Natur bestmöglich zu schonen, den Ebersberger Forst zu schützen und gleichzeitig eine optimale Energieproduktion für die ganze Region sicherzustellen. Hierfür ist diese fundierte Planung notwendig.
Ein entscheidender Schritt für den Bürgerwindpark Ebersberger Forst wurde gemacht: Die Standorte für alle geplanten fünf Windkraftanlagen stehen nun fest. Die ausgewählten Standorte wurden nach gründlicher Prüfung unter Berücksichtigung ökologischer, technischer und sozialer Kriterien bestimmt. Somit liegen sie weit entfernt von bestehenden Siedlungsflächen und unterliegen der Berücksichtigung der 10H-Regel, obwohl dies der Gesetzeslage nach nicht mehr erforderlich wäre. Ausführliche Untersuchungen sind die Basis für eine fundierte Entscheidung über die Positionierung der Windenergieanlagen. Sie umfassen die Sammlung und Auswertung von Daten über die Topografie, Flora und Fauna, Bodenbeschaffenheit, vorhandene Infrastruktur und mögliche Umweltauswirkungen. Hieraus werden auch die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermittelt, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur zu gewährleisten. Mit der Festlegung der Standorte können nun die weiteren Untersuchungen für die erforderlichen Gutachten zur Vorbereitung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens angegangen werden.
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