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Bürgersolar-park Pliening
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Zwischen Pliening und Landsham soll ein Solarpark mit ca. 6 Megawatt (MW) Leistung entstehen. Das Projekt wird als Bürgerenergie-Projekt umgesetzt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich als Miteigentümer an dem Solarpark beteiligen.
Ende März/Anfang April ist enorm viel Bewegung in die Zeichnungsphase gekommen. Innerhalb weniger Tage gingen ebenso viele Zeichnungen ein, wie in den sechs Wochen zuvor. Nach Auswertung eines guten Teils der zuletzt eingegangenen Beteiligungen liegen wir bereits bei rund 2.0 Mio. €. Es fehlen also nur noch rund 0.5 Mio. €, damit ein echter Bürgersolarpark entstehen kann.
Deswegen ist die Zeichnung weiterhin geöffnet. Möchten Sie sich noch beteiligen? Wir freuen uns über eine kurze Info an online@eberwerk.de.
PV-Pliening auf einen blick:
Technische Plandaten.
Projektfläche: 5,3 ha
Geplante Leistung: 6.000 kWp
Spezifischer Jahresertrag: 1.060 kWh/ kWp
Anzahl Module: ca. 10.000
CO2-Einsparung: 2.700 t/ a
Baubeginn: vsl. Sommer 2026
Beteiligungsmodell.
Anlageart: Kommanditanteil, Miteigentümer
Mindestbeteiligung: 3.000 €
EEG-Vergütung: 5,48 ct/ kWh
Prog. Ausschüttung über die ersten 30 Jahre: ∅ 5,19 % p.a.; demnach würden Sie in den ersten 30 Jahren ca. 156% Ihres eingelegten Kapitals erhalten, darüber hinaus erfolgt keine automatische Rückzahlung Ihres Investments; ggf. hat die Gesellschaft dann noch einen Restwert; s. FAQ ganz unten
Ablauf Zeichnung:
Die Zeichnung ist noch geöffnet. Möchten Sie sich noch beteiligen? Wir freuen uns über eine kurze Info an online@eberwerk.de.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf der Zeichnung oder zur Beteiligung im Allgemeinen haben, schauen Sie in unserem umfangreichen FAQ-Bereich vorbei, werfen einen Blick in das Projektexposé oder kontaktieren Sie uns: 08092 330 90 68 oder online@eberwerk.de
Gründungsvollmacht herunterladen
Laden Sie sich mit einem Klick auf den untenstehenden Button die Gründungsvollmacht herunter.
Gründungsvollmacht unterzeichnen
Füllen Sie die Gründungsvollmacht aus und unterschreiben Sie das Dokument.
Postversand / ggf. Ankündigung per E-Mail
Senden Sie die Gründungsvollmacht an: EBERwerk GmbH & Co. KG
Am Schammacher Feld 47
85567 Grafing.
Gemeinsam Mehr bewirken:
Was Ihre Beteiligung möglich macht.
Umsetzung
Jede Beteiligung trägt dazu bei, das notwendige Kapital für den Bau bereitzustellen. Erst wenn genügend Menschen aus der Region mitmachen, kann das Projekt realisiert werden.
Ausbau EE-Anlagen
Der Solarpark erzeugt klimafreundlichen Strom direkt in der Region. Damit wird ein Teil des lokalen Energiebedarfs mit Sonnenenergie gedeckt und der Ausbau erneuerbarer Energien vorangebracht.
Regionale Wertschöpfung
Durch Bürgerbeteiligung bleibt ein Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung – etwa aus Stromerträgen – in der Region, statt ausschließlich an externe Investoren zu gehen.
Energiewende mitgestalten
Beteiligte werden Teil eines Infrastrukturprojekts vor Ort. Sie tragen dazu bei, dass die Energiewende nicht nur politisch beschlossen, sondern praktisch umgesetzt wird.
Signalwirkung
Eine erfolgreiche Beteiligung zeigt, dass regionale Energieprojekte von der Bevölkerung getragen werden. Das kann zukünftige Projekte erleichtern.
„Die Beteiligung am Solarpark Pliening richtet sich an alle, die langfristig und generationenübergreifend denken.“
Dr. Markus Henle, Geschäftsführer EBERwerk GmbH & Co. KG
Projektinformationen:
Hier können Sie sich zum Bürgersolarpark im Detail informieren.
Projektexposé Bürgersolarpark Pliening Version 1.1 (aktueller Stand vom 16.02.2026)
Details der Projektentwicklung
Informationsabend Präsentation vom 24.03.2026
Sie haben Fragen? Wir geben Antwort.
Schauen Sie in unserem FAQ-Bereich vorbei, ob Ihre Frage dort schon beantwortet werden kann.
Wenn nicht, freuen wir, Marcel Menzel und Manuel Herzog, uns als Bürgerenergieexperten beim EBERwerk auf den Austausch mit Ihnen:
08092 – 330 90 -68
online@eberwerk.de
Für Sie. Für uns.
Für unsere Heimat.
Häufig gestellte fragen:
Wir geben Antwort.
Allgemeine Fragen zum Projekt
Ihr Titel
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Was ist der Bürgersolarpark Pliening?
Der Bürgersolarpark Pliening ist ein Photovoltaik-Freiflächenprojekt mit einer geplanten Leistung von ca. 6.000 kWp. Bürgerinnen und Bürger können sich als Miteigentümer an der zu gründenden Betreibergesellschaft Bürgersolarpark Pliening GmbH & Co. KG beteiligen und so direkt an der regionalen Energiewende mitwirken.
Wo befindet sich der Solarpark?
Der Solarpark entsteht in der Gemeinde Pliening (Landkreis Ebersberg) auf einer rund 5,3 Hektar großen Fläche zwischen Pliening und Landsham.
Wird das Projekt in jedem Fall umgesetzt?
Nein, das Projekt soll als Bürgerenergie-Projekt umgesetzt werden und deshalb wird es nur realisiert, wenn in der Zeichnungsphase bis zum 03.04.2026 ausreichend Kapital von den Bürgerinnen und Bürger zusammenkommt.
Was passiert, wenn das Projekt nicht umgesetzt wird?
Zeitnah nach Ablauf der Zeichnungsfrist werden wir allen Bürgerinnen und Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Beteiligung durch die zugesendete Gründungsvollmacht eingereicht haben, das Ergebnis mitteilen und sie über die weiteren Schritte informieren.
Wann wird der Solarpark gebaut und in Betrieb genommen?
Der Baustart ist, vorausgesetzt es kommt in der Zeichnungsphase ausreichend Kapital durch die Bürgerinnen und Bürger zusammen, für Sommer 2026 geplant und die Inbetriebnahme soll Ende 2026 bzw. Anfang 2027 erfolgen.
In welchem Zeitraum kann ich mich noch beteiligen?
Sie können Ihre Gründungsvollmacht noch in den nächsten Tagen einreichen. In der Gründungsvollmacht legen Sie auch die Höhe Ihrer Beteiligung fest.
Wie viel Strom wird der Solarpark erzeugen?
Wir rechnen bei einer Anlagenleistung von ca. 6.000 kWp mit einer jährlichen Stromerzeugung von bis zu 6.300.000 kWh. Damit können rechnerisch ca. 1.800 Haushalte mit dem Sonnenstrom aus dem Solarpark Pliening versorgt werden.
Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Energiewende?
Durch das Projekt kann der Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet Pliening von ca. 46,6 % auf etwa 70 % steigen – ein bedeutender Schritt Richtung Klimaneutralität.
Wer ist Eigentümer der Fläche und wie lange läuft die Pacht?
Eigentümer des Grundstückes ist die Gemeinde Pliening. Der abgeschlossene Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
Beteiligung und Investment
Ihr Titel
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Was für ein Beteiligungsmodell wird für den Solarpark Pliening angeboten?
Eine unternehmerische Beteiligung durch den Erwerb von KG-Anteilen an der zu gründenden Betreibergesellschaft Bürgersolarpark Pliening GmbH & Co. KG. Sie werden also als Kommanditist Miteigentümer des Solarparks.
Wer kann sich beteiligen?
Alle volljährigen natürlichen und juristischen Personen können sich beteiligen. Zudem muss sich der Wohnsitz der Beteiligten im Umkreis von 50 km um den Standort der PV-Anlage befinden.
Wie hoch ist die Mindestbeteiligung?
Die Mindestbeteiligung beträgt 3.000 €. Höhere Beträge sind in 1.000 €-Schritten möglich.
Gibt es eine maximale Beteiligung je Kommanditist?
Ja, die Beteiligung eines einzelnen Kommanditisten darf nicht höher als 10% sein. Das Gesamtvolumen beträgt 2.500.000 € und deshalb darf je Kommanditist die Beteiligung nicht höher als 250.000 € sein.
Wie wird das Projekt finanziert?
Aktuell planen wir damit das Projekt zu 100% mit Eigenkapital zu finanzieren.
Wie hoch ist die geplante Ausschüttung?
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung inkl. Gewinn- und Verlustrechnung und Cash-Flow-Rechnung für die geplante Laufzeit von 30 Jahren finden Sie im Projektexposé. Auf Basis der dort getroffenen Annahmen gehen wir von einer durchschnittlichen jährlichen Ausschüttung von 5,19 % auf das eingelegte Kapital aus.
Gibt es eine definierte Laufzeit für die Beteiligung?
Nein, die Beteiligung hat kein automatisches Ende. Sie werden Miteigentümer einer gemeinsamen Bürgergesellschaft deren Auflösungszeitpunkt nicht von vorneherein definiert ist. Der Pachtvertrag mit der Gemeinde Pliening für die Fläche auf der der Solarpark errichtet werden soll läuft zunächst für 30 Jahre. Sie entscheiden dann gemeinsam mit Ihren Mitgesellschaftern, ob es sinnvoll ist die Gesellschaft weiter zu betreiben oder aufzulösen.
Wann muss ich mein Kapital einzahlen?
Die Einzahlung erfolgt 14 Tage nach der erfolgreichen Gründung der Betreibergesellschaft und der Eintragung ins Handelsregister. Ab dem Zeitpunkt, bei dem Sie Ihre Gründungsvollmacht eingereicht haben werden also noch einige Wochen vergehen, bis wir Sie zur Einzahlung gesondert auffordern.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.
Bekomme ich mein eingesetztes Kapital zurück?
Bei der angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung ohne vorher definierte Laufzeit. Das von den Bürgerinnen und Bürgern eingelegte Kapital wird für den Bau des Solarparks verwendet. In den folgenden Jahren lebt die Gesellschaft von den Stromerträgen, die die Anlage erwirtschaftet. Auf Basis des jährlichen Gewinns, den die Gesellschaft erwirtschaftet, wird in der Gesellschafterversammlung die Höhe der Ausschüttung festgelegt. Wir planen mit einer durchschnittlichen jährlichen Ausschüttung von 5,19% über einen Betrachtungszeitraum von 30 Jahren. Demnach würden Sie in den ersten grob 20 Jahren so viel Ausschüttungen erhalten, wie Sie Anfangs investiert haben (Amortisationszeit). Und demnach würden Sie in den ersten 30 Jahren kumulierte Ausschüttungen in Höhe von ca. 156 % erhalten. Ob und wie viel der Solarpark bzw. die Gesellschaft nach 30 Jahren noch wert ist und ob Sie bei einer denkbaren Auflösung der Gesellschaft nach 30 Jahren noch eine weitere Ausschüttung erhalten würden, kann heute noch nicht gesagt werden. Daher ist das nicht in unseren Wirtschaftsplan eingeflossen.
Wie viel Ausschüttungen erhalte ich bei einer Beteiligung von 10.000 €?
Wir planen mit einer durchschnittlichen jährlichen Ausschüttung von 5,19% über den gewählten Betrachtungszeitraum von 30 Jahren. Demnach würden Sie in diesem Zeitraum kumulierte Ausschüttungen in Höhe von ca. 156 % erhalten.
Bei einer Beteiligung von 10.000 € erhalten Sie laut Prognose in den ersten 30 Jahren:
10.000 € x 1,56 = 15.600 €.
Kann ich meine Beteiligung verkaufen?
Ja. Wenn eine natürliche oder juristische Person an Ihre Stelle tritt, ist ein Verkauf zum Ende eines Geschäftsjahres möglich.
Kann ich meine Beteiligung kündigen?
Ja. Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.2045. Teilkündigungen sind unzulässig.
Kann ich meine Beteiligung vererben?
Ja. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.
Erträge und Wirtschaftlichkeit
Ihr Titel
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Woher kommen die Erträge der Projektgesellschaft?
Die Erträge stammen aus dem Verkauf des Stroms, der durch den Solarpark erzeugt wird. In den ersten 20 Betriebsjahren wurden die Erträge mit der gesetzlichen EEG-Vergütung mit 5,43 ct./ kWh angesetzt. In den weiteren Jahren wurde ein Preis von 4 ct./ kWh angesetzt.
Was ist die EEG-Vergütung?
Die EEG-Vergütung (Einspeisevergütung) ist eine
gesetzlich festgelegte Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen (z.B. PV) erhalten, wenn sie produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Bei der Bürgersolarpark Pliening GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Bürgerenergiegesellschaft gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023. Sie erhält als „EEG-Vergütung“ (sog. anzulegender Wert) den Durchschnitt aus den Gebotswerten des jeweils höchsten noch bezuschlagten Gebots der Gebotstermine in dem der EEG-Inbetriebnahme des Solarparks Pliening vorangegangenen Kalenderjahr. Die EEG-Inbetriebnahme ist für 2026 vorgesehen. Relevant sind daher die Gebotstermine des Kalenderjahres 2025. Der Durchschnitt beträgt 5,48 ct/kWh netto und wurde in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angesetzt
Wie sicher sind die Erträge?
Die Erträge gelten als vergleichsweise stabil, da sie auf Basis der gesicherten EEG-Vergütung für 20 Jahre kalkuliert wurden, wir bei der Stromproduktion bereits mit Sicherheitsabschlägen (z.B. für Zeiten negativer Stunden an der Strombörse) gerechnet haben und im Allgemeinen auf eine bewährte Technologie gesetzt wird.
Gibt es zusätzliche Ertragspotenziale?
Ja, insbesondere die Möglichkeit an dem Standort zu einem späteren Zeitpunkt einen Batteriespeicher zu errichten bietet weiteres Potenzial. Diese Möglichkeit werden wir in einer Gesellschafterversammlung vorstellen und diskutieren. Des Weiteren bestehen Chancen in anderen Vermarktungsformen (z.B. Stromlieferung über sog. Power Purchase Agreements) oder der Umsetzung von sog. Energiegemeinschaften.
Ablauf der Beteiligung
Ihr Titel
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Wie läuft die Beteiligung konkret ab?
Im ersten Schritt benötigen wir von Ihnen eine Gründungsvollmacht, bei der Sie Ihre persönlichen Daten angeben, den gewünschten Beteiligungsbetrag eintragen und sie uns unterschrieben per Post zusenden. Bis zum 03.04.26 ist es noch möglich Ihre Gründungsvollmacht einzureichen und sich damit am Bürgersolarpark Pliening zu beteiligen.
Nach Ablauf der Frist werden wir alle Personen die eine Gründungsvollmacht eingereicht haben informieren, ob genügend Kapital zusammengekommen ist und das Projekt realisiert werden kann.
Im nächsten Schritt benötigen wir von Ihnen noch eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht.
Sollte das Projekt nicht realisiert werden können, wären alle Beteiligungen bzw. Gründungsvollmachten hinfällig.
Warum benötigen Sie eine Gründungsvollmacht?
Sie beteiligten sich an der Projektgesellschaft Bürgersolarpark Pliening GmbH & Co. KG als Kommanditist. Diese Projektgesellschaft muss erst noch gegründet werden. Mit der Gründungsvollmacht können wir als der Komplementär (EBERwerk Projekt-Verwaltungs GmbH) die Gründung in Ihrem Namen vornehmen und auch den dafür notwendigen Gesellschaftsvertrag unterzeichnen.
Warum benötigen Sie eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht?
Die Handelsregistervollmacht benötigen wir, damit wir Sie mit Ihren persönlichen Daten und der Pflichteinlage (=Beteiligungsbetrag gem. Gründungsvollmacht) im Handelsregister der Bürgersolarpark Pliening GmbH & Co. KG als Miteigentümer eintragen können. Um die Rechtssicherheit und Richtigkeit der Eintragung gewährleisten zu können, ist es gesetzlich zwingend erforderlich, dass die Vollmacht notariell beglaubigt wird.
Wie aufwändig ist die notarielle Beglaubigung und was kostet sie?
Bei der notariellen Beglaubigung wird nur Ihre Identität geprüft. Sie weisen sich mit Ihrem Ausweisdokument aus und unterschreiben die Handelsregistervollmacht unter Beisein des Notars. Der Notar stellt Ihnen dann einen entsprechenden Vermerk auf dem Dokument aus. Dieses Dokument schicken Sie dann im Original per Post an uns (EBERwerk GmbH & Co. KG, Am Schammacher Feld 47, 85567 Grafing).
Die notarielle Beglaubigung dauert ca. 30 Minuten und kostet ca. 40 €.
Struktur und Organisation
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Wer betreibt den Solarpark?
Betreiber ist die zu gründende Projektgesellschaft Bürgersolarpark Pliening GmbH & Co. KG. Über entsprechende Dienstleistungsverträge wird die Kaufmännische- und Technische Betriebsführung an die EBERwerk GmbH & Co. KG vergeben. Wir kümmern uns mit unserer Expertise also im späteren Betrieb um das gesamte Tagesgeschäft. In Form der Komplementärin übernehmen wir auch die Geschäftsführung der Bürgersolarpark Pliening GmbH & Co. KG. Auf Sie als Kommanditist kommen im späteren Betrieb also keine größeren Aufgaben zu.
Welche Rolle habe ich als Anleger?
Sie sind Kommanditist und Miteigentümer. In der jährlichen Gesellschafterversammlung haben Sie ein Mitspracherecht bei den wichtigsten Entscheidungen (z.B. Höhe der jährlichen Ausschüttung etc.). Wir sind sehr an einem lebendigen Austausch mit den Kommanditisten interessiert und freuen uns über eine aktivere Rolle z.B. in Form eines Beirates der aus Kommanditisten gewählt wird, aber auch eine eher stille Teilhabe ist möglich.
Wer entscheidet über wichtige Themen?
Die Gesellschafterversammlung (alle Investoren) entscheidet über zentrale Fragen, wie z. B. Investitionen. Alle Entscheidungen zum Tagesgeschäft werden von der Geschäftsführung getroffen.
Technik und Standort
Ihr Titel
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Warum ist der Standort besonders geeignet?
Der Standort ist besonders geeignet, da wir grundsätzlich im Süden Deutschlands eine hohe Globalstrahlung haben (> 1.200 kWh/m²), am konkreten Standort keine Verschattungen im Umkreis vorhanden sind, die zu Ertragseinbußen führen und wir einen sehr nah gelegenen und somit kostengünstigen Netzanschluss zur Einspeisung des produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz haben.
Welche Technik wird eingesetzt?
Bei Solarparks spielen die Solarmodule und die Wechselrichter eine elementare Rolle. Daher wählen wir ausschließlich hochwertige Komponenten von namenhaften Herstellern mit großzügigen Garantieleistungen. Im laufenden Betrieb wird der Solarpark mit einem 24/7-Monitoring überwacht, so dass bei etwaigen Fehlern schnell reagiert und eine maximale Anlagenverfügbarkeit gewährleistet werden kann.
Kann an dem Standort auch ein Batteriespeicher errichtet werden?
Ja, die Möglichkeit besteht. Ein Batteriespeicher wurde bereits im Bauantrag berücksichtigt. Wir betrachten die Errichtung eines Batteriespeichers als ein eigenes Projekt und werden es dem Gesellschafterkreis zu gegebener Zeit vorstellen und darüber abstimmen lassen, ob die Kommanditisten weiter investieren möchten und das Projekt realisiert wird.
Wie nachhaltig ist das Projekt?
Mit der geplanten Anlagenleistung von ca. 6.000 kWp können bis zu 6.300.000 kWh Strom jährlich erzeugt werden. Mit dieser Strommenge können ca. 1.800 Haushalte mit klimaneutralem Ökostrom versorgt werden. Die CO2-Einsparung beträgt 2.700 t pro Jahr.
Der Einsatz von Solarparks bietet nicht nur eine vielversprechende Möglichkeit, saubere Energie zu erzeugen. Gleichzeitig haben sie das Potenzial, auch landwirtschaftlich genutzte Flächen zu regenerieren und wiederherzustellen. Solarparks sind also längst nicht mehr nur einfache Energieerzeuger, sie besitzen auch die Fähigkeit landwirtschaftliche Nutzflächen, die jahrelang stark genutzt wurden, wieder zu revitalisieren. Wird ein solches Gebiet in einen Solarpark umgewandelt, können erstaunliche Veränderungen eintreten, wie z.B. eine Verbesserung der Bodenqualität, eine Förderung der Biodiversität und durch die Sammlung von Regenwasser kann sogar der örtliche Wasserkreislauf unterstützt werden. Es entstehen hier ganz neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dieser Umstand wir durch die geplante Schafbeweidung weiter gefördert.
Risiken der Beteiligung
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Welche Risiken gibt es?
Zu den wesentlichen Risiken zählen:
-
geringere Sonneneinstrahlung als prognostiziert
-
technische Ausfälle
-
Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen
-
niedrigere Strompreise nach EEG-Phase
Eine ausführliche Beschreibung aller möglicher Risiken können Sie im Projektexposé nachlesen.
Hafte ich mit meinem persönlichen Vermögen?
Nein, die Haftung ist auf die Höhe Ihre Einlage (=Beteiligungsbetrag) begrenzt.
Steuern
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Wie werden die Erträge versteuert?
Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft mit der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Die Anleger erwirtschaften mit ihren Einlagen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Die entsprechenden Gewinne bzw. Verluste werden von der Geschäftsführung automatisch an das Finanzamt gemeldet. Die geplanten jährlichen Ausschüttungen stellen ebenfalls Einkünfte aus dem Gewerbetrieb dar und sind somit einkommensteuerpflichtig. Die Kommanditisten erhalten von der Gesellschaft jährlich eine genaue Beschreibung welchen Betrag sie an welcher Stelle der Einkommensteuererklärung angeben müssen.
BE-Newsletter:
Verpassen Sie keine Beteiligung.
Über eine Eintragung in unseren Bürgerenergienewsletter halten wir Sie auf dem Laufenden und Sie erfahren als Erstes über neue Projekte, Fortschritte in der Entwicklung und sobald eine Beteiligung möglich ist.