PV-ANLAGE Nettelkofen

Stand: Baubeginn 03.2025

In Nettelkofen bei Grafing planen wir eine PV-Freiflächenanlage. Hier können Sie sich über den Planungsfortschritt informieren und auch für eine Teilnahme an der Bürgerenergie vormerken lassen. Mit Ihrer Vormerkung werden wir Sie zum Stand des Projekts auf dem Laufenden halten. Sobald eine Fertigstellung absehbar ist und wir auch die genaue Beteiligungsmöglichkeit aufsetzen können, erhalten Sie von uns alle nötigen Informationen zum weiteren Ablauf der Beteiligung.

Die wichtigsten Kennzahlen:

PV-Nettelkofen auf einen Blick.

4,2 MWp

Gesamtleistung

4.600 MWh

prognostizierter Jahresertrag

ca. 1.300

Versorgte Haushalte

1.900 t

CO2-Einpsparung pro Jahr

Über das Projekt:

Gemeinsam für eine nachhaltige Energiezukunft.

Mit der Unterzeichnung des Standortsicherungsvertrages zwischen uns und der Flächeneigentümerin wurde der Grundstein für eine nachhaltige Energiezukunft der Stadt Grafing gelegt.

Gem. der 4. Treibhausgasbilanz des Landkreises Ebersberg hat die Stadt Grafing mit ihren ca. 15.000 Einwohnern 37,3  % des jährlichen Strombedarfs von knapp 44.000 MWh durch erneuerbare Energien gedeckt.  25,2 % wurden über Biomasse gedeckt, 11,3 % über Photovoltaik, 0,1 % durch Wasserkraft und 0,7 % durch sonstige erneuerbare Energien.

Bei einer Fläche von knapp 4 ha könnte im Gebiet der Stadt Grafing bei Nettelkofen eine der größten PV-Freiflächenanlgen des Landkreises entstehen. Das Grundstück bietet Platz für eine PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 4,2 MWp. Mit einem prognostizierten Jahresertrag von 4.600 MWh kann die Stadt Grafing den Anteil der erneuerbaren Energien an dem jährlichen Strombedarf im Stadtgebiet auf 47,3 % steigern. Ein riesiger Schritt für die Stadt Grafing und den Landkreis Ebersberg auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Stadt Grafing profitiert aber auch finanziell von der PV-Anlage Nettelkofen, denn es wurde vereinbart, dass die Stadt an jeder von der PV-Anlage produzierten Kilowattstunde (kWh) Strom mitverdient. So könnte die Gemeinde rechnerisch und abhängig von der Erzeugung auf Gesamteinnahmen von ca. 10.000 € pro Jahr kommen.

Es sollen aber nicht nur die Flächeneigentümerin un die Stadt Grafing von der PV-Anlage profitieren, sondern alle Grafinger Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir auch für die PV-Anlage Nettelkofen eine Beteiligungsmöglichkeit anbieten.

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Direkt aus dem Geschehen:

Projektablauf auf dem Zeitstrahl.

Standortvertrag
Standortvertrag

Nach eingehender Flächenprüfung und einer ersten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, können wir mit den Eigentümern des Grundstücks an der Bahnlinie bei Grafing Bahnhof/Nettelkofen einen Standortvertrag abschließen, der uns ein Nutzungsrecht der Fläche zur weiteren Entwicklung der PV-Freiflächenanlage einräumt. Damit ist der erste wichtige Schritt für ein neues Bürgerkraftwerk getan.

Flächennutzungsplanänderung
Flächennutzungsplanänderung

Für die Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage in Nettelkofen ist im Vorfeld eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Grafing erforderlich. Der Stadtrat beschließt, sich mit unserem Antrag zu befassen (sogenannter „Aufstellungsbeschluss“). Als nächster Schritt wird der Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanentwurf vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt.

Faunistisches Gutachten
Faunistisches Gutachten

Durch die faunistische Untersuchung wird ein Überblick über die Bedeutung des Planungsraums für wertgebende Tierarten gegeben. Entsprechend der bekannten Nutzungen lag der Schwerpunkt auf der Tiergruppe Vögel, besonders von Offenlandarten, die in mehreren Begehungen beobachtet und dokumentiert wurden. Das Ergebnis: die Fläche weist eine geringe bis untergeordnete Bedeutung für besonders zu schützende Arten auf. Es sind keine Brutplätze von geschützten Bodenbrütern vorhanden. Insofern gibt es für das Planungsgebiet hinsichtlich der Fauna keine Bedenken.

Gestattungsvertrag Baustellenzufahrt
Gestattungsvertrag Baustellenzufahrt

Da aus naturschutzfachlicher Sicht nichts gegen unser Vorhaben spricht, sichern wir uns schon mal die Wegerechte, um während der späteren Bauphase die Bauteile und -maschinen anliefern zu können.

Privilegierung durch Gesetzgeber
Privilegierung durch Gesetzgeber

Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023 wird "unsere" Fläche entlang der Bahnlinie privilegiert. Das bedeutet, dass nach neuer Gesetzeslage keine Flächennutzungsplanänderung und kein Bebauungsplan mehr für unser Vorhaben erforderlich sind. Stattdessen müssen wir einen Bauantrag stellen. Die Flächennutzungsplanänderung wird daher abgebrochen und wir beginnen mit der Vorbereitung des Bauantrages.

Vorbereitung Bauantrag
Vorbereitung Bauantrag

Anders als im Flächennutzungsplanverfahren müssen wir im Bauantrag von Anfang das Bauvorhaben sehr genau beschreiben. Daher wird zunächst die Baufläche genau vermessen, um dann einen Detailplan der Modulreihen erstellen zu können. Auch die Unterkonstruktion muss genau beschrieben werden. Um uns hier festlegen zu können, werden wir die Fläche auf Kampfmittel sondieren lassen, damit wir anschließend Ramm- und Zugversuche durchführen können. Da Grafing Bahnhof im Zweiten Weltkrieg ein Angriffsziel der alliierten Luftwaffe war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Erdreich noch gefährliche Kampfmittel vorhanden sind. Diese Untersuchung wird voraussichtlich durch ein Fahrzeug mit Magnetikmessung durchgeführt nachdem die aktuelle Ackerfrucht im Sommer 2024 geerntet wurde. Sobald die Fläche kampfmittelfrei ist, wird durch Zug- und Rammversuche ermittelt, welche Unterkonstruktion bei der gegebenen Bodenbeschaffenheit geeignet ist. Dann können wir auch dieses Ergebnis in die Detailplanung für den Bauantrag einfließen lassen.

Lieferzeit Übergabestation
Lieferzeit Übergabestation

Da die Lieferzeit für sogenannte Übergabestationen (Anschlusspunkt der PV-Anlage ans Netz der allgemeinen Versorgung, ohne den eine Stromeinspeisung nicht möglich ist) derzeit rund 12 Monate beträgt, erwägen wir eine zeitnahe Bestellung. Da die Übergabestation i.d.R. auch in anderen Projekten zum Einsatz kommen könnte, ist das Risiko überschaubar, selbst falls keine Baugenehmigung für PV-Nettelkofen erteilt wird.

Eine zeitnahe Bestellung der Übergabestation hätte auch den Vorteil, dass der Hersteller anschließend Kennwerte übermittelt, ohne die der Netzbetreiber den Netzanschlussvertrag nicht erstellen kann. Sobald der Netzanschlussvertrag unterzeichnet ist, kann der Netzbetreiber voraussichtlich für den Netzanschluss erforderliche bauliche Maßnahmen im Netz der allgemeinen Versorgung planen und durchführen. Da auch hier mit großen Vorlaufzeiten zu rechnen ist, sollte dies so bald wie möglich erfolgen.

Technische Anlagenplanung
Technische Anlagenplanung

Die Freiflächen-PV-Anlage in Nettelkofen wird mit folgender technischer Auslegung geplant

  • Modulanzahl 7.128 Stk.
  • Module JA Solar 590 Wp
  • Ausrichtung nach Süden
  • 20 ° Modulneigung
  • Max. Modulleistung auf der Fläche: ca. 4,2 MWp
  • Lichter Reihenabstand 3,2 m
  • Höhe der Modultische 3 m
  • Unterkonstruktion Schletter
  • Wechselrichter 12x Sungrow SG 350 HX
  • Anlagenüberwachung und Einspeisemanagement
  • Maschendrahtzaun mit Übersteigschutz und Flügeltor

Weitere Gutachten
Weitere Gutachten

Für die Bauarbeiten sind einige weitere Gutachten erforderlich:

Kampfmittelfreiheit

Um die Sicherheit unserer Kolleg:innen bei der Montage der Ramm-Fundamente vor Ort sicher zu stellen, wird der Boden auf alte Reste von Kampfmitteln, also Explosionskörpern etc. untersucht. Die Untersuchung in Oberlaufing hat ergeben, dass an dem Standort keine Kampfmittel zu erwarten sind.

Baugrundgutachten

Zur Beurteilung der Bodenbeschaffenheit und daraus folgend zur Festlegung der möglichen Unterkonstruktion mit passenden Statischen Eigenschaften für Wind- und Schneelasten wurden im Vorfeld Ramm- und Zugversuche durchgeführt. Dank guter statischer Bodenverhältnisse kann für die Fundamente eine Standardausführung gewählt werden.

Baugenehmigung
Baugenehmigung

Die Baugenehmigung durch die Stadt Grafing wurde erteilt. Demnach steht dem Bau der Anlage nichts mehr im Wege und die kompletten Anlagekomponenten können bestellt werden.

Trafo-/Übergabestation bestellt
Trafo-/Übergabestation bestellt

Die frühzeitige Bestellung der Übergabe-/Trafosation einer sog. Kombistation hat sich gelohnt. Wir können mit einer Lieferung Anfang Juni 2025 rechnen und damit in die finale Planung zur Abfolge der einzelnen Bauschritte gehen.

Zuschlag EEG-Ausschreibung
Zuschlag EEG-Ausschreibung

Mit der EEG-Ausschreibung bietet die Bundesnetzagentur Anlangenbetreibern die Möglichkeit sich mit einem entsprechenden Gebot im Bieterverfahren eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom zu sichern. Neben der Performance der Anlage ist die Vergütung je kWh einer der entscheidenden Indikatoren für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und die EEG-Förderung dient als "Sicherheitsnetz" für den wirtschaftlichen Betrieb. Der erste Anlagenteil mit 1 MW wird ab Februar 2025 mit 7,86 ct/kWh vergütet und für den restlichen Anlagenteil mit ca. 3 MW haben wir bei der letzten Ausschreibungsrunde ebefalls einen Zuschlag für unser Gebot erhalten.

Baubeginn
Baubeginn

Anfang März 2025 konnten wir mit dem Bau der PV-Anlage Nettelkofen beginnen. Wenn alles nach Plan läuft, hoffen wir die Anlage im Sommer 2025 in Betrieb nehmen zu können.

Projektimpressionen

Die Entstehung von PV-Nettelkofen.

  • Projekte

Aktuelle Projekte:

Informieren und Mitmachen.

 

Wir entwickeln derzeit viele neue Wind- und Solarprojekte. Auf den jeweiligen Unterseiten können Sie sich über die aktuellen Stadien dieser Projekte informieren.

Sobald das jeweilige Projekt für eine Beteiligung freigegeben wurde, erfahren Sie auf den Projektseiten auch alle Details zu der angebotenen Bürgerbeteiligung und können direkt investieren.

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