Informationen zur Preiserhöhung Strom zum 01.10.22

Verfasst von EBERwerk

24.10.2022

Während die Energiemärkte bereits 2021 kräftig anzogen, führte der Einmarsch Russlands in die Ukraine schließlich zu einer noch nie dagewesenen Situation an den Energiemärkten mit extremen Preissprüngen. Um unsere enorm gestiegenen Beschaffungskosten zu decken, nehmen wir daher zum 01.10.2022 eine Preiserhöhung vor. Im folgenden möchten wir Ihnen möglichst detailliert erklären warum die Strompreise aktuell so hoch sind und gehen dabei auf die häufigsten Fragen ein.

In welchen Tarifen werden die Preise erhöht?

Die Preiserhöhung findet statt in unseren Tarifen:

  • EBERstrom
  • EBERstrom / Wärme
  • EBERstrom / Wallbox
  • EBERstrom / Wärme & Wallbox
  • EBERstrom / Mieterstrom

Wann werden die preise erhöht?

Ab dem 01.10.2022 gelten die neuen Preise. Ihren neuen Preis entnehmen Sie unserem Preisanpassungsschreiben.

Warum wird dieses Jahr zum vierten Mal mein Arbeitspreis angepasst?

Ende 2021 zogen die Strompreise bereits enorm an. Damals gingen wir noch davon aus, dass sich der Markt wieder beruhigen wird. Dies war leider nicht der Fall und demnach ist rückblickend diese Preiserhöhung deutlich zu gering ausgefallen. Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine hat sich die Lage an den Energiemärkten nochmals drastisch verschlimmert und die Strompreise sind wieder in die Höhe geschossen. Deshalb mussten wir auch unsere enorm gestiegenen Einkaufpreise an Sie weiterreichen, was zu der zweiten Preiserhöhung am 01.05.22 geführt hat. In der Folge haben sich die Energiemärkte etwas, wenn auch auf vergleichsweise sehr hohem Niveau, stabilisiert. Somit konnten wir mit der voläufigen Abschaffung der EEG-Umlage von Seiten des Bundes zum 01.07.2022 die Arbeitspreise wieder merklich senken. Diese Stabilisierung hat leider nicht lange angehalten. Ganz im Gegenteil. Spätestens seit der Drosselung der Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland sind die Strompreise auf ein noch höheres Niveau als im Frühjahr gestiegen. Deshalb müssen wir dieser neuerlichen Entwicklung Rechnung tragen und unsere gestiegenen Beschaffungskosten an unsere Kunden weiterreichen.

Sind weitere Preisanpassungen in diesem Jahr geplant?

Derzeit wagt kein Experte eine kurz-, mittel- oder gar langfristige Prognose zu der Strompreisentwicklung abzugeben. Wie auch bei der Preisreduktion zum 01.07.2022 ist die jetzige Entscheidung zur Preiserhöhung eine Momentaufnahme und Sie können sich darauf verlassen, dass wir eine Stabilisierung bzw. Senkung der Strompreise wieder umgehend an Sie weiterreichen werden. Aber wir können leider auch nicht ausschließen, dass die Strompreise weiter steigen und somit weitere Preiserhöhungen nötig sein könnten. In diesem Zusammenhang wird sicherlich der Verlauf im Herbst/ Winter entscheidend sein.

Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus 3 Preisbestandteilen zusammen:

  1. Kosten für Beschaffung (sog. Marktpreis) und Vertrieb: Dies ist aktuell der größte Preisbestandteil, der an den Stromversorger fließt. Der Großteil dieser Kosten ist jedoch ein durchlaufender Posten, den der Stromversorger für den Stromeinkauf an die Erzeuger weiterreicht.
  2. Kosten für Steuern und Umlagen: Das ist nach den Kosten für Beschaffung und Vertrieb der zweitgrößte Preisbestandteil und vom Stromversorger nicht beeinflussbar. Dieser Preisbestandteil wird vom Stromversorger eingesammelt und an den Staat weitergereicht.
  3. Netzentgelte: Auch dieser Preisbestandteil ist gesetzlich geregelt. Je nach geografischer Lage unterscheidet sich dieser Posten in der Höhe über die Bundesrepublik in geringem Maße. Jeder Stromversorger sammelt diese Netzentgelte ein und reicht sie an den Netzbetreiber weiter.

Die Strompreise haben einen historisch betrachtet absoluten Höchststand erreicht. Im Wesentlichen ist dies durch den Anstieg des Marktpreises (Kosten für Strombeschaffung) begründet.

Warum ist der Marktpreis aktuell so hoch?

Der Marktpreis für Strom richtet sich nach den aktuellen Kursen an der Strombörse. Der Kurs wird, wie bei der „normalen“ Börse auch, durch Angebot und Nachfrage definiert. Die Nachfrage wird Preisaufsteigend bedient, d.h. als erstes wird die Strommenge von den günstigsten Kraftwerken verwendet. Die günstigsten Kraftwerke sind die, die durch erneuerbare Energien betrieben werden wie Sonne, Biogas, Wind und Wasser. Wenn die komplette Nachfrage nach Strom nicht durch diese Anlagen gedeckt werden kann, werden sukzessive die teureren Kraftwerke hinzugeschaltet, die durch Kohle, Atom oder Gas betrieben werden. Den Preis an der Börse, der aktuell für Strom gezahlt wird, setzt also das letzte Kraftwerk fest, das zugeschaltet werden muss um die aktuelle Stromnachfrage zu bedienen (sog. Merit-Order-Effekt mit Uniform Pricing). Das Team von der Süddeutschen Zeitung hat dieses Thema in einem anschaulichen Erklärvideo dargestellt: https://sz.de/1.5600730. Der Ausbau von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und Windkraft wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht stark genug vorangetrieben, deswegen ist das letzte Kraftwerk aktuell leider nach wie vor meist ein Gaskraftwerk.

Die Wirtschaft/ Industrie hat sich nach der Coronakrise deutlich schneller erholt als erwartet und demnach ist die globale Gasnachfrage rasant angestiegen. Mehr Nachfrage bei gleichbleibenden oder, wie im Falle von Russland, gar durch politischem Hintergrund sinkenden Angebot führt aktuell zu extremen Gaspreisen. Und somit wird der eigentlich günstigere Ökostrom durch den aktuell extrem teuren Gaspreis festgesetzt. Würde das deutsche Strommarktdesign durch den Gesetzgeber angepasst und die oben beschriebene Systematik des Uniform Pricing bspw. durch eine Pay-As-Bid-Systematik ersetzt, wären die Marktpreise in der aktuellen Sonderlage vermutlich deutlich niedriger. In der Vergangenheit hat das Uniform Pricing jedoch für günstigere Preise gesorgt als Pay-As-Bid. Wir vermuten, dass der Gesetzgeber nicht so schnell davon abweichen wird, weil zu erwarten ist, dass das aktuelle Marktdesign wieder die günstigere Lösung für die Verbraucher*innen sein wird, sobald sich die Gaspreise stabilisieren.

Warum orientiert sich der EBERstrom-Preis am Marktpreis?

Wir kaufen Ihren EBERstrom von Landwirt*innen und kleinen Unternehmer*innen, die im Landkreis Ebersberg erneuerbare Erzeugungsanlagen betreiben. Diese lokalen Erzeuger*innen erhalten aus folgenden Gründen den aktuellen Marktpreis der deutschen Strombörse für den Regionalstrom von uns:

  1. Die deutsche Strombörse bildet als Institution verlässlich den aktuell marktüblichen Preis ab.
  2. Der Börsenpreis war in den letzten Jahren relativ stabil und hat so eine gute und solide Grundlage dargestellt.
  3. Der Preis stellte bisher eine faire Entlohnung für die Erzeuger*innen dar, da sie bei steigenden Markpreisen geringere EEG-Förderzahlungen vom Bund erhalten haben und sich beide Erlösquellen somit die Waage hielten.

Bringt es denn dann überhaupt etwas wenn ich Ökostrom beziehe?

Ein ganz klares JA. Auch wenn wir uns mittelfristig nicht von den nationalen Energiemärkten entkoppeln können, haben wir alle die Möglichkeit die Energiemärkte durch unser Handeln mit zu beeinflussen.
Gemeinsam mit allen Ökostrom-Erzeugerinnen und –Verbraucherinnen in Deutschland arbeiten Sie und wir bereits daran, die Energiemärkte robuster, d.h. unabhängiger von fossilen Ressourcen und Energieimporten zu machen: Mit erneuerbaren Energien vor Ort. Der Mechanismus der Strombörse zeigt nämlich auch, dass wenn bei einer nahezu vollständigen Deckung unseres Strombedarfs auf erneuerbare Energien zurückgegriffen werden kann, werden diese Anlagen den Preis festsetzen und das wird die Stromkosten für alle Verbraucher*innen deutlich senken. Hier spielt aber auch die Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle und die ist ganzjährig mit einer dirketen Nutzung von erneuerbaren Energien nicht machbar. Für dieses Szenarion sind also noch viele weitere Schritte zu gehen.

Was kann das EBERwerk tun?

Wir arbeiten mit voller Überzeugung täglich daran den Strombedarf in unserem Landkreis durch erneuerbare Energien decken zu können und uns damit ein Stück weiter autark zu machen. In den letzten 3 Jahren haben wir beispielsweise 350 Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern gebaut. Diese Maßnahme kommt natürlich in erster Linie den Hausbesitzern zu gute, da Sie den produzierten Strom direkt verbrauchen können. In 2021 konnten wir aber auch unsere erste Photovoltaik-Freiflächenanlage in Haus bei Markt Schwaben in Betrieb nehmen, die u.a. von Bürgerinnen des Landkreises finanziert wurde. Und genau hier sehen wir auch die Zukunft. Nämlich in der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen, Unternehmen und Kommunen des Landkreises an der Stromproduktion, d.h. in einer finanziellen Beteiligung an erneuerbaren Energieanlagen, worüber sich die Beteiligten Ihre Rendite daraus auf die Stromkosten gutschreiben lassen können: unsere geplante Strompreisbremse. Sie macht uns unabhängiger, bringt die Energiewende voran und jeder der teilnimmt spürt den positiven Effekt im eigenen Geldbeutel.

Ich kann die Preissteigerungen nachvollziehen, möchte aber dennoch zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, Sie können der Preiserhöhung schriftlich widersprechen und damit Ihren Vertrag zum 01.10.2022 kündigen. Auch nach dem 01.10.2022 sind Sie dank der kurzen Vertragslaufzeit von nur einem Monat jederzeit flexibel.

Was muss ich für einen Wechsel tun?

Viele Versorger können aufgrund der aktuellen Turbulenzen keine Verträge für Neukund*innen anbieten. Informieren Sie sich am besten detailliert über alternative Angebote und beauftragen Sie den Folgeversorger mit der Kündigung bei uns. Beachten Sie dabei auch, ob das neue Angebot eine Preisgarantie beinhaltet und wie lange die Vertagslaufzeit ist.

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